AGB
1. Gegenstand des Vertrags
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur y² – hand in hand communication Tobias Dylka & Lydia Schmölzl Werbeagentur GbR – nachstehend „Agentur“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird.
1.2 Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Agenturleistungen nach der nachfolgenden Beschreibung. Hierzu gehören unter anderem die Konzeption von Logos, Slogans, Marken, Werbekampagnen, Internetauftritten und weiteren werbebezogenen Erzeugnissen, die Einräumung von Nutzungsrechten an Erzeugnissen, Markenberatung und -analyse, SEA, SEO, Social Media Marketing und Marketingberatung. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen schriftlichen Vereinbarungen.
1.3 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
2. Vertragsdurchführung
2.1 Der Vertrag mit der Agentur und dem Auftraggeber kommt zustande, sobald der Kunde das von der Agentur unterbreitete Angebot in Textform bestätigt. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, Aufträge des Kunden konkludent oder mündlich anzunehmen.
2.2 Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die Agentur, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Auftraggeber erhoffter Erfolg.
3. Vergütung
3.1 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
3.2 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen sowie einer pauschalen Mahngebühr nach §288 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
3.3 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
3.5 Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
3.6 Sämtliche gegebenenfalls anfallenden Gebühren von Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise der GEMA oder der Künstlersozialkasse, sind vom Kunden gesondert zu tragen.
4. Nutzungsrecht
4.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
5. Nutzungshonorar
5.1 Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfangs nutzt, wie
- räumliche Ausdehnung (außerhalb des im Vertrag festgelegten Bereichs)
- zeitliche Ausdehnung (nach Beendigung des Vertrages)
- inhaltliche Ausdehnung (in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form)
- Einsatz in anderen Werbeträgern
berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens 3 Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 50%, für das 2. Jahr 25% und für das 3. Jahr 15% der ursprünglichen vertraglichen Vergütung.
6. Zusatzleistungen
6.1 Aufträge, an denen die Agentur vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen im Namen sowie auf Rechnung des Auftraggebers. Es steht der Agentur frei die Aufträge an Dritte (insbesondere Subunternehmer oder freie Mitarbeiter) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. In diesen Fällen werden die Kosten dem Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Solange und soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, ist die Agentur berechtigt, den Auftraggeber zum Abschluss des Vertrages mit Drittunternehmen zu vertreten. Drittunternehmer sind beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, Anzeigenblätter, Druckfirmen, Webhosting-Anbieter usw. In einem solchen Falle kommt das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Auftraggeber der Agentur und dem Drittanbieter zustande. Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis kann der Auftraggeber nur unmittelbar gegenüber dem Drittanbieter geltend machen. Der Auftraggeber ist insofern auch verpflichtet, Leistungen dieser Drittanbieter zu überprüfen, freizugeben und/oder abzunehmen. Beauftragt der Auftraggeber die Agentur mit einer solchen Überprüfung/Freigabe und/oder Abnahme, dann kann der Auftraggeber Einwendungen hieraus gegenüber der Agentur nicht mehr herleiten. Für die Betreuung darf die Agentur eine angemessene Gebühr berechnen.
7. Eigenwerbung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen im Wege der Eigenwerbung in branchenüblicher Art angemessen zu verwenden.
8. Haftung
8.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Vertragsdauer
9.1 Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde ein von der Agentur unterbreitetes Angebot in Textform bestätigt. Er wird für die in diesem Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Köln, wobei die Agentur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, den Auftraggeber auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
10.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.